Berlin bastelt an einem Pflegeneuordnungsgesetz –
was heißt das für uns in der Region Landshut?
Seit Juni 2026 liegt ein Referentenentwurf für eine umfassende Neuordnung der Leistungen der Pflegeversicherung vor. Etliche Stellungnahmen von Verbänden und Dienstleistern warnen vor Kürzungen und Versorgungslücken für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Die Berichterstattung in den Medien greift dies regelmäßig auf. Konkrete Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden.
Aber es wird mit Sicherheit Veränderungen geben.
Manche Betroffene, z.B. junge Pflegebedürftige, werden vielleicht profitieren, andere werden unter Umständen Kürzungen zu erwarten haben.
Sie fragen sich bestimmt, welche dieser neuen Regelungen betreffen mich und was bedeutet das für meine individuelle Pflegesituation? Werden die Leistungen für Pflegegrad 1 gestrichen und gibt es Alternativen? Kann ich meine bisherige Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst, Betreuungsdienst oder der Tagespflege fortsetzen?
Werden die Ideen einer Umstellung auf Budgets für Entlastung und Sachleistung umgesetzt? Wird der Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget? Werden vorhandene Beratungsstrukturen wegfallen und durch einen Anspruch auf Pflegebegleitung ersetzt? Was macht dann diese Pflegebegleitung für mich?
Diesen Unsicherheiten können wir als Ihr zuständiger Pflegestützpunkt erst seriös begegnen, wenn der jetzige Entwurfsstatus überwunden und klare gesetzliche Regelungen vorgelegt wurden. Dies wird für September / Oktober 2026 erwartet.
Sollten Sie aber bereits jetzt mit uns über Ihre Pflegesituation sprechen wollen, stehen wir gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie zu den geplanten Veränderungen beim Entlastungsbetrag, dem Pflegegeld, der Tagespflege, der Verhinderungspflege oder der Pflegebegutachtung.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Pflegestützpunkt für die Region Landshut auf:
Telefonisch: 0871/3198950
Per Mail: pflegestuetzpunkt@landshut.de
Über das Kontaktformular unserer Homepage: www.pflegestuetzpunkt-region-landshut.de




